Fremdfirmendokumente

Bestimmungen / Dokumente für Dienstleistungsunternehmen

Bei Aufträgen bzw. der Auftragsvergabe der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) an private Dienstleistungsunternehmen ist es wichtig, die Themen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit genau zu beachten. Die Vorgaben für die Arbeiten mit Fremdfirmenpersonal, insbesondere die Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen am Standort Kurt-Schumacher-Straße 8 und 10 sind von den Dienstleistungsunternehmen bzw. Auftragnehmenden einzuhalten. Sie haben insbesondere auch die Fremdfirmenerklärung abzugeben und Sicherheitsmaßnahmen abzustimmen. Den hier veröffentlichten Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH nebst Anlagen haben die Auftragnehmenden zwingend nachzukommen. Sie sind Vertragsbestandteile der zwischen der SWFH und den jeweiligen Auftragnehmenden abgeschlossenen Verträge, wie z.B. Dienstleistungs- bzw. Werkverträge.

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